Kinder können vor der Einschulung von der Gutzmannschule auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich der Sprache hin überprüft werden. Die Schulleitung der zuständigen Schule (wohnortnahe Grundschule oder die Gutzmannschule als zuständige Förderschule) leitet das Verfahren zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ein, wenn sich durch die Aktenlage Hinweise ergeben, dass das Kind möglicherweise einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung hat.
Die Begutachtung der Kinder erfolgt in der Gutzmannschule im Rahmen von Überprüfungstage oder direkt in der vorschulischen Einrichtung vor Ort. Zuvor werden die Eltern über das Verfahren informiert. Dabei erhalten sie Informationen über den Ablauf der Überprüfung und haben die Gelegenheit die Schule kennen zu lernen.An ein oder zwei Tagen überprüfen die Lehrkräfte die Kinder in den Bereichen Sprache, Motorik, Wahrnehmung und in den Lernvoraussetzungen im Lesen, Schreiben und Rechnen. Dies erfolgt in spielerischer Form in Kleingruppen, jedoch auch in der Einzelsituation.
Im Rahmen einer Förderkommission besprechen die Lehrkräfte mit den Eltern die Ergebnisse der Überprüfung. Falls ein umfangreicher sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich der Sprache und des Sprechens vorliegt, können die Eltern ihr Kind an der Gutzmannschule anmelden.
Dies bezieht sich auf Schüler und Schülerinnen, die bereits in einer örtlichen Grund-, Haupt- oder Realschule bzw. IGS/KGS/OBS etc. beschult werden.
Die zuständige Schule wird das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes einleiten. Die Gutzmannschule wird von der zuständigen Schule in das Verfahren einbezogen und überprüft den Bereich Sprache.
Das Kind wird in der Regelschule direkt vor Ort überprüft. Eine Lehrkraft der Gutzmannschule führt die Überprüfung der Sprache durch. Die Klassenlehrkraft der zuständigen Schule erstellt gemeinsam mit der Förderschullehrkraft das Gutachten.
Dieses wird den Eltern im Rahmen der Förderkommission ausführlich erläutert. Wenn ein umfangreicher sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich der Sprache besteht, kann das Kind in die Gutzmannschule umgeschult werden. Die Aufnahme in die Gutzmannschule erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Aufnahmemöglichkeiten sofort oder zum Schuljahresbeginn/Schulhalbjahr.